VerzichtSerklÄrung
Verzichts und Haftungserklärung / Sicherheitshinweis
für Besucher des Indoor Spielplatzes Liam’s Wunderland UG (haftungsbeschränkt)
Mit dem Betreten des Indoor Spielplatzes erkennen alle Besucher einschließlich Eltern und begleitender Aufsichtspersonen die geltenden Haus, Sicherheits und Nutzungsregeln sowie die Haftungs und Risikohinweise verbindlich an. Die Nutzung aller Spiel und Bewegungsanlagen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspersonen bestätigen, dass sie den Inhalt dieser Erklärung zur Kenntnis genommen haben, diesen akzeptieren und die von ihnen begleiteten Kinder entsprechend aufgeklärt haben.
Besucher versichern, dass sie oder ihre Kinder körperlich gesund sind, keine Herz oder Kreislauferkrankungen, Rücken oder Gelenkprobleme, frische Verletzungen, motorische oder neurologische Einschränkungen haben und nicht schwanger sind. Sie bestätigen, dass die Kinder belastbar und für die Nutzung der Spielgeräte geeignet sind. Es ist bekannt, dass bei unsachgemäßer Nutzung der Geräte ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht, insbesondere beim Springen auf Trampolinen, bei Saltos oder riskanten Bewegungen, bei Kollisionen mit anderen Personen, bei Sprüngen außerhalb markierter Bereiche sowie bei der falschen Nutzung von Fahrzeugen und Kletterelementen.
Die Aufsichtspflicht liegt ausschließlich bei den Eltern oder Begleitpersonen. Das Personal übernimmt keine Aufsichtspflicht, auch wenn Mitarbeitende anwesend sind. Die Kinder wurden darüber informiert, dass den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeitenden jederzeit Folge zu leisten ist. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass Kinder aus Sicherheitsgründen aus einzelnen Bereichen oder aus der Halle verwiesen werden können, wenn sie sich nicht regelkonform oder sozial angemessen verhalten.
Mit Betreten der Anlage übernehmen Eltern oder Aufsichtspersonen die volle Verantwortung für
die Sicherheit ihrer Kinder sowie für alle von den Kindern verursachten Schäden an Geräten, Inventar oder Eigentum anderer Personen. Sollte es trotz Einhaltung der Regeln zu Verletzungen oder Schäden kommen, erklären die Eltern ausdrücklich, dass sie den Betreiber sowie dessen Mitarbeitende nicht für Schäden haftbar machen, soweit keine gesetzlich zwingenden Haftungstatbestände bestehen, zum Beispiel bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Alle Schäden, Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich dem Personal zu melden. Nach dem Verlassen des Gebäudes können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Besucher bestätigen außerdem, dass sie im Notfall unter einer der von ihnen angegebenen Telefonnummern erreichbar sind.
Alle Hinweise und Regeln zur Nutzung der Anlage, einschließlich der Vorgaben für Trampolinbereiche, aufblasbare Spielgeräte, Softplay Anlagen, Fahrzeuge und alle weiteren Spielflächen, sind strikt zu befolgen. Kleidung muss frei von gefährlichen Gegenständen, Reißverschlüssen, Kordeln oder Schmuck sein. Trampolinflächen dürfen ausschließlich mit Antirutsch Socken betreten werden. Eigene Spielzeuge und spitze oder gefährliche Gegenstände sind im Spielbereich verboten.
Bei Veranstaltungen im Liam’s Wunderland werden Foto und Videoaufnahmen durch den Betreiber oder beauftragte Foto und Medienpartner erstellt. Diese Aufnahmen dürfen für Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Beiträge in sozialen Netzwerken, unsere Internetseite sowie Print und Onlinemedien genutzt und veröffentlicht werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz Grundverordnung, berechtigtes Interesse an Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Mit Betreten der Veranstaltungsräume erklären Besucher sich und die von ihnen begleiteten Kinder mit der unentgeltlichen Nutzung der Aufnahmen einverstanden. Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann dies direkt der fotografierenden Person mitteilen. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an contact@liams-wunderland.de.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Waldshut Tiengen.
Mit dem Betreten des Indoor Spielplatzes erkennen alle Besucher diese Verzichts, Haftungs und Nutzungsbedingungen vollständig und verbindlich an.



